Spendenbescheinigung? Kein Problem!
Sie möchten den Verein zur Förderung der Rothenburg Grundschule durch Spenden helfen, oder haben dies bereits getan. Dafür gilt Ihnen unser Dank. Erlauben Sie uns den Hinweis, dass Ihre Spenden von der Steuer abzugsfähig sind. Dafür müssen sie allerdings in der Steuererklärung durch eine entsprechende Spendenbescheinigung nachgewiesen werden.
Bis zu einer Spendensumme von 200 EUR pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden ein vereinfachter Spendennachweis. Anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht in diesem Fall ein Einzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder Ausdruck beim Onlinebanking) sowie zusätzlich ein Beleg des Empfängers, in diesem Fall ist dies das nachfolgende Formular. Weitere Hinweise erhalten sie im hier folgenden Download.